Erbschaft
Was Viele nicht wissen:
Wir als gemeinütziger Verein sind komplett von der Erbschaftssteuer befreit. Setzen Sie uns als Erbe in Ihrem Testament ein, kommt das Geld zu 100% unseren Tieren zu Gute und Vater Staat geht leer aus. Da wird uns zum Großteil aus Spenden finanzieren, können wir Erbschaften mehr als gut gebrauchen. Dies ist in der Regel die einzigste Möglichkeit für ein Tierheim Dinge außer der Reihe zu stemmen, wie Neu- und Umbauten.
Kontakt
Tierschutzverein Zweibrücken
Stadt & Land e.V.
Ernstweilertalstr. 97
66482 Zweibrücken
Tel: 06332 76460
Fax: 06332 2090920
info(at)tierheimzweibruecken.de
TIERVERMITTLUNG
nach Terminvereinbarung
BÜRO-/TELEFONZEITEN/GASSIGEHEN
Montag, Dienstag, Donnerstag
14.00 - 17.00 Uhr
Samstag
9.00 - 12.00 Uhr (Hunde meist alle durch Stammgassigeher belegt - Interessenten haben natürlich Vorrang)
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