Schutzgebühren
Die Vermittlung erfolgt nur gegen Schutzvertrag und wir erheben eine Schutzgebühr, die wie folgt festgelegt wurde:
Unsere Schutzgebühren betragen:
Rüden/Hündinnen, nicht kastriert | 230 € (ab 01.04.2023: 300 €) |
Rüden, kastriert | 300 € (ab 01.04.2023: 400 €) |
Hündinnen, kastriert | 400 € |
Welpen bis 6 Monate | 300 € (ab 01.04.2023: 400 €) |
ACHTUNG! Die Schutzgebühren für kastrierte Hunde können so nicht gehalten werden, | |
wenn wir den Hund vor Vermittlung auf Wunsch der Interessenten noch kastrieren! Dies wird | |
ohnehin nur in absoluten Ausnahmefällen gemacht |
Katzen kastriert bzw. mit Kastrationsgutschein | 120 € (ab 01.04.2023: 150 €) |
Kaninchen, weiblich, geimpft | 45 € (ab 01.04.2023: 50 €) |
Kaninchen, männlich, kastriert, geimpft | 60 € |
Meerschweinchen, weiblich | 25 € (ab 01.04.2023: 30 €) |
Meerschweinchen, männlich, kastriert | 35 € (ab 01.04.2023: 40 €) |
Andere Tiere | Individuell |
(Irrtümer und Änderungen vorbehalten)
Stand: 01.11.2018

Kontakt
Tierschutzverein Zweibrücken
Stadt & Land e.V.
Ernstweilertalstr. 97
66482 Zweibrücken
Tel: 06332 76460
Fax: 06332 2090920
info(at)tierheimzweibruecken.de
TIERVERMITTLUNG
nach Terminvereinbarung
BÜRO-/TELEFONZEITEN/GASSIGEHEN
Montag, Dienstag, Donnerstag
14.00 - 17.00 Uhr
Samstag
9.00 - 12.00 Uhr (Hunde meist alle durch Stammgassigeher belegt - Interessenten haben natürlich Vorrang)
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